Genehmigung für den Carport-Bau

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Carports werden immer beliebter. Die überdachten Parkplätze sind oft günstiger als eine Garage, und der Aufwand hält sich in Grenzen. In manchen Bundesländern braucht man nicht mal eine Baugenehmigung.

Leider gibt’s da keine Faustregel, denn die geltenden baurechtlichen Bestimmungen der Landesbauordnung (LBO) sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. So muss in einigen Ländern ein kompletter Bauantrag gestellt werden, während in anderen Ländern die Baugenehmigung entfällt. Manchmal genügt bereits, die Gemeinde über den Carport-Bau zu informieren.

In Hamburg etwa gilt die HBauO, die Hamburgische Bauordnung. Die besagt, dass Carports in der Hansestadt bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern „verfahrensfrei“ sind, das heißt, sie dürfen ohne Genehmigung errichtet werden, und auch die sonst oft übliche kurze Mitteilung (Bauanzeige) an das örtliche Bauamt entfällt.

Rechtzeitig beim Bauamt nachfragen!

Die Bauordnungen der Länder urteilen auch über die Zulässigkeit von Carports an der Nachbargrenze nach unterschiedliche Kriterien, das betrifft etwa die Länge, die Höhe, die Größe von angebauten Abstellräumen oder das Vorhandensein anderer Nebeneinrichtungen an den Grundstücksgrenzen.

[breakpoint]Mitunter gibt es auch Bebauungspläne, in denen eine bestimmte Vorgabe festgeschrieben ist, zum Beispiel bei dachbegrünten Carports. Generell gilt: Besser nachfragen, als das Nachsehen haben, denn Landesbauordnungen ändern sich häufig. Die einzelnen Länder sind nur gehalten, sich an eine Musterbauordnung zu halten, sie sind nicht dazu verpflichtet.

Es hat sich auch bewährt, vor der Planung eines Carports mal mit dem Nachbarn zu sprechen. Der hat, sofern Sie die Auflagen einhalten, grundsätzlich zwar nichts zu sagen, trotzdem kann ein Carport an der Grundstücksgrenze für Ärger sorgen, wenn man sich nicht rechtzeitig einigt.

Das brauchen Sie für einen Bauantrag

  • Bauantragsformular – meist dreiseitig. Das Formular ist bei einem Bauantrag oder einer Bauanzeige einzureichen. Sie bekommen es z. B. im Internet auf der Homepage Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  • Baubeschreibung mit Angabe der Herstellungskosten, erhalten Sie beim Hersteller
  • Statiknachweis, erhalten Sie direkt vom Statiker oder vom Hersteller

Lageplan im Maßstab 1:500 des Baugrundstücks mit dem neu eingezeichneten Carport, gibt’s beim Hersteller

Header Foto: Dacapo