So wird die neue Nutzung bezahlbar

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Waschmaschine? Vorratslager? Heizungskessel? Keller können mehr. Homeoffice! Zweitbad! Einliegerwohnung! Lesen Sie hier, worauf Sie beim Ausbau achten sollten.

Was ist erlaubt?

Die jeweilige Landesbauordnung legt die Mindestanforderungen an Wohnräume in Kellergeschossen fest. Dabei gibt es von Bundesland zu Bundesland erhebliche Unterschiede. Was in Baden-Württemberg erlaubt ist, kann in Berlin verboten sein – und umgekehrt. Fragen Sie auf jeden Fall Ihre örtliche Baubehörde und im Zweifel einen Architekten oder Bauingenieur.

Die Landesbauordnungen stellen zum Beispiel Bedingungen bezüglich der Raumhöhe sowie der natürlichen Belichtung und Belüftung. So müssen Kellerräume in der Regel 2,40 Meter hoch sein, in manchen Bundesländern auch nur 2,30 Meter. In Berlin, Bayern und Hessen muss die Fensterfläche mindestens 12,5 Prozent der Grundfläche des jeweiligen Raums entsprechen, in den meisten anderen Ländern sind es nur 10 Prozent. Und der Raum muss beim Heizen mindestens 20 Grad Celsius warm werden.

Wenn eine separate Einliegerwohnung entstehen soll, bedarf es auf jeden Fall einer Genehmigung. Für die Umwandlung eines Kellerraums zum Beispiel in ein Arbeits- oder Kinderzimmer ist keine Baugenehmigung nötig. Aber auch wenn Sie als Privatperson Räume zum Beispiel unterhalb der geforderten Raumhöhe nutzen können: Es ist sinnvoll, die Bauvorschriften einzuhalten. So können Sie diese Räume etwa bei Weiterverkauf des Hauses als Wohnraum angeben.

Wo liegen mögliche Problemzonen?

Soll ein zuvor unbewohnter Keller bewohnbar werden, hat das Folgen für die Bauphysik. War der Keller etwa bislang als Vorratskammer ganzjährig kalt und wird nun dauerhaft beheizt, bedeutet das: Die Kellerluft kann deutlich mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Hinzu kommt, dass mit den Bewohnern ohnehin erheblich mehr Feuchtigkeit in den Keller getragen wird.

Kühlt die Luft an einer Wärmebrücke stark ab, kann sich Feuchtigkeit an Stellen ablagern, wo dies bislang nicht der Fall war. Eine mögliche Folge: Schimmelbildung. Die notwendige Gegenmaßnahme: Neben den Außenwänden des Kellers müssen auch die Innenwände am Übergang von beheizten zu unbeheizten Bereichen gedämmt werden und eine dauerhafte Belüftung gewährleistet sein.

Ein Tipp: Ist der Keller dann ausgebaut, sollten die Möbel mit genügend Abstand zu den Wänden platziert werden. So kann die Luft besser zirkulieren.

Mit welchen Kosten sollte ich rechnen?

Bei der Umwandlung von Kellerräumen in Wohnraum können leicht Kosten in Höhe von 2.000 Euro pro Quadratmeter entstehen: Heizungen müssen installiert, Elektro- und Wasserleitungen verlegt und gegebenenfalls größere Fenster eingebaut werden. Wichtig zu wissen: Bevor Durchbrüche für neue Fenster geschaffen werden, müssen Sie die Kellerdecke abstützen lassen, denn die Außenmauern sind tragende Wände.

Wenn es um die Ausgestaltung der Räume geht, sind die Kosten naturgemäß je nach Nutzung höchst unterschiedlich.

Und noch ein Tipp: Eine Schwachstelle kann auch die Treppe in den Keller sein. Ist sie schmal und steil, lässt sich das grundsätzlich oft nur schlecht ändern. Die Treppe kann aber sicherer gestaltet werden. An erster Stelle steht dabei der Handlauf. Gibt es keinen, sollten Sie dringend nachrüsten. Ebenso wichtig ist, dass Sie Leuchten anbringen – und zwar so, dass Sie selbst beim Treppensteigen nicht geblendet werden. Diese verhältnismäßig kleine Investition in die Sicherheit lohnt sich bestimmt.

Mit der Kellernutzung entstehen neue Flächen, die beispielsweise als Wohn-, Hobby- oder Arbeitsraum genutzt werden können. Auch eine Nutzung als Bad oder Sauna ist denkbar, die auch schon mit relativ geringem Aufwand eingebaut werden können. Die Kosten bemessen sich dabei natürlich nach Größe und Ausstattung des Bades. In dieser Galerie geben wir dafür Beispiele: