Anteil am Haus verkaufen

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Blick auf ein Einfamilienhaus.
Foto: Mauritius Images

Vor über 20 Jahren erbten mein Bruder ich je zur Hälfte ein Dreifamilienhaus von unseren Eltern. Im notariellen Schenkungsvertrag wurde für meine Eltern ein lebenslanges, kostenfreies Wohnrecht sowie der Nießbrauch an den Einnahmen der beiden vermieteten Wohnungen im Haus vereinbart. Mein Vater verstarb 2013. Mein Bruder möchte nun das Grundstück und Haus (incl. Garage) nach dem Ableben meiner Mutter in seinen alleinigen Besitz übernehmen. Meinen Anteil von 50 Prozent würde er mir entsprechend finanziell vergüten beziehungsweise in einer Summe auszahlen. Ich wäre zu gegebener Zeit mit dieser Regelung und einer entsprechenden notariellen Beurkundung einverstanden.

Von diesem Anliegen sollte ich eigentlich die Finger lassen, denn der richtige Ansprechpartner ist ein Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat oder ein versierter Steuerberater. Bitte holen Sie sich dort detaillierten Rat. Trotzdem möchte ich versuchen Ihnen zu helfen. 

Sind hierbei bestimmte steuerrechtliche Aspekte beachten? Wird die Zahlung von Grunderwerbssteuer fällig? 

Streng genommen haben Sie das Haus ihrer Eltern nicht geschenkt bekommen. Aufgrund des Nießbrauches handelt es sich um eine Schenkung unter Auflage. Dieser Umstand führt zwangsläufig zu einer Grunderwerbssteuerbelastung. Sofern Schenker und Beschenkte in gerader Linie verwandt sind, ist die Grundstücksübertragung aber steuerbefreit.

Oder handelt es sich bei diesem Vorgang um eine, aufgrund bestimmter Steuerfreibeträge kostenfreie, innerfamiliäre Schenkung? 

Wenn Ihr Bruder jetzt Ihren Anteil übernimmt, handelt es sich ja nicht um eine Schenkung, da er Ihren von 50 Prozent vergütet. Zusätzlich sind Geschwister nicht in gerader Linie verwandt, somit ist der Vorgang grunderwerbssteuerpflichtig. 

Gibt es aus Ihrer Sicht weitere Punkte in dieser Angelegenheit, die unbedingt beachtet werden sollten?

Meine Empfehlung, wie Eingangs bereits erwähnt, suchen Sie sich fachkundigen Rat und das möglichst gemeinsam mit Ihrem Bruder. Vermeiden Sie Streitigkeiten zum Kaufpreis und lassen Sie lieber ein unabhängiges Wertgutachten erstellen, ein gutes Verhältnis unter Brüdern sollte Ihnen beiden das wert sein.

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