Ist der Einbau von vernetzten Rauchmeldern Pflicht?

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In Berlin und Brandenburg endet am 31.12.2020 die Übergangsfrist für den Einbau von Rauchmeldern. Die dafür von mir angefragten Firmen wollen mir vernetzte Rauchmelder verkaufen, was mit erheblichen Mehrkosten für Kauf und Wartung verbunden wäre. Ich meine aber, der Einbau von vernetzten Rauchmeldern ist gar keine Pflicht. Ist das richtig?

Der Einbau vernetzter Rauchmelder ist keine Pflicht, kann aber bei besonderen baulichen Gegebenheiten sehr sinnvoll sein. Dies trifft für sehr große oder mehrgeschossige Wohnungen zu. Überwiegend werden aber im Wohnungsbestand sogenannte „stand alone“ Geräte verbaut. Die Beratung der von Ihnen angefragten Firmen erscheint mir sehr dürftig und Sie sollten  nach einer seriösen Firma Ausschau halten, die Sie ausführlich dazu berät.  

Worauf Sie bei Rauchmeldern achten müssen

Letztlich bleibt die Entscheidung bei Ihnen, welches System Sie verbauen. In jeden Fall würde ich zu Markengeräten raten. Achten Sie auf das CE-Siegel, dies bestätigt Ihnen die Mindestanforderung an die europäische Norm und auf das Qualitätslabel Q, welches eine verschärfte Prüfung zusichert. In Bezug auf die Wartung sollte unbedingt auf sogenannte Langzeitbatterien mit einer Lebensdauer von 10 Jahren geachtet werden.

Wartung eines Rauchmelders: Mieter oder Vermieter?

Gemäß der Landesbauverordnung Berlin ist für die Wartung der Rauchmelder der Mieter verantwortlich. Aber Achtung, trotz dieser Regelung ist der Vermieter in der Pflicht und muss die Rauchmelder betriebsbereit halten und warten. Diese mietrechtliche Pflicht ist höher zu bewerten, als die anderslautende Regel in der Landesbauvorschrift.

Sie können aber ihren Mietvertrag dahingehend ergänzen, dass Sie die regelmässige jährliche Prüfung auf Ihren Mieter übertragen und sich die Prüfung, am besten schriftlich, bestätigen lassen.

Vermieter von Mehrfamilienhäusern können auch externe Dienstleister beauftragen und so das Haftungsrisiko minimieren.