Schrägdach begrünen: Was ist zu beachten?

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Foto: eyeem

Ich habe ein Schrägdach mit einer Dachkonstruktion aus Holz. Kann ich einfach die Dachziegel abnehmen und ein Gründach daraus machen oder muss ein Statiker hinzugezogen werden? Und habe ich nach Baurecht dann noch eine feste Bedachung?

Bravo, das lese ich gerne. Sie helfen dem Klima, entlasten das Kanalnetz, sorgen für Lärmminderung, bauen einen Staubfilter, erhöhen die Biodiversität und nebenbei schützen Sie ihre Dachabdichtung bestmöglichst.

Den Aufbau des Gründachs festlegen

Zuerst sollten Sie den genauen Aufbau festlegen. Alle großen Gründachhersteller besitzen aufeinander abgestimmte Systemaufbauten. Je nach Anspruch, Dachneigung, Lage und Ausrichtung variieren diese. Einen Baustatiker müssen Sie ebenfalls hinzuziehen. Ein Gründach wiegt zwischen 50 und 300 kg/qm im wassergesättigtem Zustand. Ein Biberschwanzziegeldach wiegt je nach Verlegeart ca. 60 kg/qm. Der Statiker kann Ihnen sagen, was ihr Dachstuhl verträgt, bzw. wie er ertüchtigt werden muss.

Harte Bedachung

Mit „fester Bedachung“ meinen Sie sicherlich den baurechtlichen Begriff der „harten Bedachung“. Diese ist widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme. Die Anforderungen an eine harte Bedachung kann mit zusätzlichen Brandschutzlagen erreicht werden oder es müssen folgende Kriterien erfüllt werden: Die Substratschicht muss mindestens drei Zentimeter dick sein und darf maximal 20 Prozent organische Bestandteile beinhalten. Vor Öffnungen in der Dachfläche und vor Wänden mit Öffnungen muss ein 50 Zentimeter breiter Streifen mit Kies oder ähnlichem angeordnet sein.

Der Hersteller kann Sie beraten, welche Systemaufbauten diese Anforderung erfüllen.

Lebensdauer beachten und Förderung beanspruchen

Ein Gründach hat eine sehr lange Lebensdauer, prüfen Sie, ob es nicht sinnvoll wäre, im Zuge der Arbeiten die bestehende Dachdämmung zu verbessern und vergewissern Sie sich bei Ihrem Bauamt, ob Gründächer in ihrem Fall grundsätzlich zulässig sind und ob diese in Ihrer Kommune gefördert werden.