Stimmt es, dass wir unseren 1993 gekauften Kachelkamin nachrüsten oder außer Betrieb nehmen müssen?

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Wir haben gelesen, dass alte Kamine vor dem Aus stehen. Aufgrund der ersten Bundes-Emissionsschutzverordnung müssen Kamine und Kachelöfen (alte Holzfeuerstätten) nachgerüstet (bzw. sogar außer Betrieb genommen) werden. Unseren Kachelkamin haben wir 1993 gekauft. Könnten Sie uns bitte mitteilen, ob wir nachrüsten müssten? 

Richtig, laut der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dürfen ab Ende 2020 Kaminöfen, Kachelöfen oder Heizkamine mit einer Typprüfung vor 1995 nicht weiter betrieben werden und müssen stillgelegt werden. Ausgenommen sind Einzelraum-Feuerstätten, die pro Kubikmeter Abgas maximal 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid ausstoßen. Diese Werte hält Ihr Kachelofen wahrscheinlich nicht ein.

Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine: Schadstoffwerte prüfen

Einige wenige Hersteller liefern Prüfstandsmessbescheinigungen zu den Emissionen ihrer Feuerstätten. Ist dies nicht möglich, muss der Nachweis durch eine Messung vor Ort erbracht werden. Klären Sie aber davor mit Ihrem Schornsteinfeger die Kosten und die Erfolgsaussicht.

Werden die Werte nicht eingehalten, müssen entsprechende Filter eingebaut werden. Die Kosten können variieren, übersteigen aber meist ein wirtschaftliches Maß.

Neuinvestition kann sich langfristig lohnen

Bedenken Sie, dass Ihre Anlage älter als 25 Jahre ist: Aktuelle Öfen oder Einsätze sind viel emissionsärmer und benötigen rund 30 Prozent weniger Holz bei gleicher Heizleistung. Langfristig wird sich deshalb eine Neuinvestition rechnen.

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