Bungalow isolieren

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Blick auf einen Bungalow.
Foto: Imago

Unser Flachdachbungalow von 1972 hat fünf Zentimeter tiefe Hohlwände. Mir wurde empfohlen, diese durch einblasbares Isolationsmaterial zu isolieren. Was halten Sie von dieser Methode?

Das Kerndämmen einer Hohlwand ist grundsätzlich eine sehr effektive und wirtschaftliche Art zur Energieeinsparung. Mit wenigen Löchern in der Fassade sind die Arbeiten vergleichsweise schnell und sauber erledigt, denn die aufwändigen Anpassungsarbeiten bei einer Außenwanddämmung entfallen. 

Ich habe von der Gefahr von Wärmebrücken und Schimmelbildung bei ungleichförmigem Einbringen des Isolationsmaterials in die Hohlwand gehört.

Die Ausführung sollte immer durch eine entsprechende Fachfirma mit ausreichender Erfahrung erfolgen. In einem ersten Schritt wird eine Probeöffnung erstellt. Jetzt kann die genaue Dimension der Hohlwand und der Zustand geprüft werden. Ist der Hohlraum trocken, durchgängig oder unterbrochen? Eine Endoskopkamera schafft hier den notwendigen Einblick. 

Gleichzeitig sollte der gesamte Wandaufbau betrachtet werden. Achten Sie auf dampfdichte Latexanstriche, diese können die Diffusion behindern und müssen eventuell entfernt werden. 

Welches Material sollte man verwenden? Wissen Sie von bauphysikalischen Untersuchungen, die sich mit der Verschiebung des Taupunktes in der Innenwand bei nachträglicher Isolation befassen?

Eine u-Wert Berechnung der alten und der kerngedämmten Wand zeigt ihnen die tatsächliche Verbesserung. Da Ihnen nur eine geringe Dämmstärke mit circa fünf Zentimetern zur Verfügung steht, sollte ein Dämmstoff mit einem möglichst guten Dämmwert und hydrophoben (wasserabweisende) Eigenschaften gewählt werden. Beispiele dafür sind Polystyrol-Granulate, Steinwolleflocken und Perlite (vulkanisches Glas).

Was muss man sonst noch bedenken?

Sofern der Brandschutz eine Rolle spielt, achten Sie auf die Bezeichnung A1, nicht brennbar. 

Sie müssen auch die aktuelle Energieeinsparverordnung berücksichtigen. Hilfreich für Ihr Vorhaben ist das sogenannte Einblasdämmprivileg, das besagt, dass Sie die Anforderungen bereits erfüllt haben, sofern Sie den Hohlraum vollständig mit einer Dämmung ausfüllen, die mindestens einen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von Lambda = 0,035 W/(m*K) aufweist. 

Im Zweifel sprechen Sie mit Ihrer Fachfirma und schalten bei Bedarf einen Bauphysiker ein. So einfach diese Lösung ist, Fehler verzeiht sie nicht und ein Rückbau ist nahezu unmöglich.