Wir möchten unser Zweifamilienhaus unseren beiden Söhnen als Schenkung übertragen. In diesem Fall muss die Geschossdecke im Rahmen des GEG gedämmt werden. Das 1972 errichtete Gebäude hat eine 17,5 Zentimeter dicke stahlarmierte Gasbetondecke, die zusätzlich in den meisten Zimmern mit einer ein Zentimeter dicken Holzdecke gedämmt ist. Erfüllt das den geforderten Mindestwärmeschutz?