Meine Frau und ich möchten dieses Jahr unser frei stehendes Zweifamilienhaus unseren beiden Söhnen als Schenkung übertragen, wobei uns ein Nießbrauch eingeräumt werden soll. Das 1972 errichtete Gebäude hat eine 17,5 Zentimeter dicke stahlarmierte Gasbetondecke, die zusätzlich in den meisten Zimmern mit einer ein Zentimeter dicken Holzdecke gedämmt ist. Erfüllt das den geforderten Mindestwärmeschutz? Wenn nicht, in welcher Stärke und mit welchem Material müsste dann die begehbare Dachgeschossdecke gedämmt werden?