Immobilienmarkt

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Mein Bruder und ich haben uns geeinigt, unser circa 30 Jahre altes Elternhaus zu verkaufen. Wie ermitteln wir (möglichst ohne Makler) den Immobilienwert und einen angemessenen Preis, den wir fordern können?

Grundsätzlich handelt es sich beim Verkauf einer Immobilie, auch wenn sich alle Parteien einig sind, nicht um eine Kleinigkeit. Nicht umsonst muss der Kaufvertrag für das Objekt notariell beglaubigt werden. Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie wissen wollen, können Sie mit ein paar Klicks online einen Preis ermitteln. Allerdings raten wir Ihnen für eine Immobilienbewertung zu einem unabhängigen Gutachter oder Immobilienberater, der den Verkehrswert bzw. aktuellen Marktwert berechnen und dazu eine Besichtigung der Lage vor Ort machen kann. Die Kosten richten sich nach dem Wert Ihrer Immobilie und der Qualität des Gutachtens. Wenn sie zur Regelung von Vermögensangelegenheiten benötigt wird und einer gerichtlichen Prüfung standhalten muss, sind die Anforderungen an eine Immobilienbewertung höher. Da Sie das Haus gemeinsam geerbt haben und eventuell Erbschaftsteuer anfällt, ist in diesem Fall eine offizielle Wertermittlung grundsätzlich ratsam.  Beim Vergleichsverfahren werden ähnliche Objekte in der Region zur Veranschlagung herangezogen. Kommt das für sie nicht infrage, kann der Wert auch über die Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Alterswertminderung ermittelt werden. Grundlagen für jede Wertermittlung sind genaue Angaben von Grundstücksgröße, Wohn- und Nutzfläche und eventuell Nutzungseinschränkungen.